AGB Kletter- und Boulderzentrum Fulda

1. Gegenstand und Geltung
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen zugrunde, welche das
DAV Kletterzentrum Fulda | DAV Sektion Fulda e.V. (im Nachfolgenden Kletterzentrum Fulda
genannt) mit Auftraggebern (Kunden) abschließt.
1.2 Abweichungen oder Ergänzungen des Kunden bzw. Lieferanten bzgl. der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung wirksam.
2. Anmeldung und Bestätigung
2.1 Die Buchung einer Leistung des Kletterzentrums Fulda kann schriftlich, mündlich oder im
Internet erfolgen. Der Auftraggeber versichert, sowohl im eigenen Namen wie auch im
Namen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer zu handeln.
2.2 Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahme=Bestätigung durch das
Kletterzentrum Fulda oder durch eine Anzahlung des Auftraggebers zustande.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Rechnungen über erbrachte Leistungen sind zahlbar 10 Tage nach Eingang.
4. Beratung, Entwicklungsarbeit, Umsetzung
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen
Leistungsbeschreibung in unserem Angebot, den allgemeinen Informationen aus unseren frei
zugänglichen Angeboten sowie aus den entsprechenden Angaben in der
Buchungsbestätigung.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Im Falle der Verminderung oder Erhöhung von Teilnehmerzahlen behalten wir uns eine
Preisanpassung vor. Der Auftraggeber hat dem Kletterzentrum Fulda die Anzahl der
Teilnehmer spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Die bis dahin gemeldete
Teilnehmerzahl bleibt zahlbar.
5.2 Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des
Vertrages, die nach Vertragsabschluss eintreten und vom Kletterzentrum Fulda nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des erteilten Angebots nicht beeinträchtigen.
6. Gewährleistung/Pflichten des Kletterzentrums Fulda
6.1 Wir leisten Gewähr für die auftragsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrages.
7. Rücktritt durch das Kletterzentrum Fulda
Das Kletterzentrum Fulda hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten,
7.1 ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bereits bezahlte Anzahlungen oder Honorare
werden in diesen Fällen, unter Abzug eines Entgeltes für eventuell bereits erbrachte
Leistungen, selbstverständlich unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinausgehende
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen für den Kunden nicht.
7.2 ohne Einhaltung einer Frist bei Fällen von höherer Gewalt, Streik, Unruhen,
Naturkatastrophen, Epidemien, hoheitlicher Anordnungen oder grundlegender politischer
Veränderungen.
8. Rücktritt durch den Auftraggeber
8.1 Der Auftraggeber kann jederzeit vor Leistungsbeginn durch schriftliche Erklärung
zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Kletterzentrum Fulda .
8.2 Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Auftraggeber sich bei der Durchführung der
gebuchten Veranstaltung durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende
Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Das Kletterzentrum Fulda kann den Wechsel
in der Person des bzw. der Vertragspartner widersprechen, wenn diese den betreffenden
Veranstaltungen nicht genügen oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen.
8.3 Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Im Falle eines
Rücktritts ist das Kletterzentrum Fulda berechtigt, eine Pauschalentschädigung als
Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese Pauschalentschädigung richtet sich nach der Höhe des
Auftragswertes und dem Eingangsdatum der Rücktrittserklärung vor Leistungsbeginn beim
Kletterzentrum Fulda. Der Auftraggeber kann bei einem Auftragswert von über 500,00 € bis
zum 30. Tag und unterhalb von 500,00 € bis zum 7. Tag vor Leistungsbeginn kostenlos
zurücktreten. Bis zum 2. Tag vor Leistungsbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 50 % ,
danach werden 100 % fällig.
9. Allgemeines
Die Korrektur von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern bleibt uns bis zum Leistungsbeginn
vorbehalten. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, wirksam sind nur schriftliche
bestätigte Absprachen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages
einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Fulda.
Stand Oktober 2020